Der Cercle Climat empfiehlt den Kantonen einen stufenweisen, progressiven Ansatz mit möglichst ambitionierten Systemgrenzen für ihre Vorbildfunktion. Im Rahmen ihrer Vorbildfunktion gemäss Art. 10 Abs. 1 KIG sollen die Kantone ihren Handlungsspielraum auch für ihre Rolle als Partner von selbstständigen öffentlich-rechtlichen Organisationen mit kantonaler Beteiligung und von Leistungserbringer nutzen. Das Netto-Null-Ziel für die zentralen kantonalen Verwaltungen im Sinne von Art. 10 Abs. 4 KIG soll mindestens die direkten und indirekten Emissionen (Scopes 1 und 2) umfassen, nach Möglichkeit auch die vor- und nachgelagerten Emissionen (Scope 3).
Für Letztere wird mindestens ein qualitatives Ziel der maximalen Verminderung empfohlen, und mit der Entwicklung der Daten später auch quantitative Ziele mit einem Absenkpfad und eventuell sogar ein Einbezug ins Netto-Null-Ziel.